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   BFH, 27.08.2008 - I B 221/07   

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https://dejure.org/2008,11707
BFH, 27.08.2008 - I B 221/07 (https://dejure.org/2008,11707)
BFH, Entscheidung vom 27.08.2008 - I B 221/07 (https://dejure.org/2008,11707)
BFH, Entscheidung vom 27. August 2008 - I B 221/07 (https://dejure.org/2008,11707)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Klagebefugnis bei Streit um die Höhe der Feststellung von steuerfreien ausländischen Einkünften

  • Judicialis

    AO § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a; ; AO § 180 Abs. 5 Nr. 1; ; AStG § 1 Abs. 1; ; FGO § 74; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; AIG § 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 10.01.2007 - I R 75/05

    Beschwer; Klage auf höhere Steuerfestsetzung

    Auszug aus BFH, 27.08.2008 - I B 221/07
    Das FG hat seiner Prüfung der Klagebefugnis der Klägerin (§ 40 Abs. 2 FGO) zutreffend den Obersatz zugrunde gelegt, dass eine Klage, mit der begehrt wird, eine höhere Steuer festzusetzen, grundsätzlich unzulässig ist (z.B. Senatsurteil vom 10. Januar 2007 I R 75/05, BFH/NV 2007, 1506, m.w.N.).
  • BFH, 28.02.2002 - V B 56/01

    Klagebefugnis

    Auszug aus BFH, 27.08.2008 - I B 221/07
    Das ist der Fall, wenn nach seiner Darlegung mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit angenommen werden muss, dass ihm der Vorgang, auf dem die Festsetzung beruht, bei der gleichen Steuer für spätere Steuerabschnitte steuerliche Nachteile verursachen wird, die den durch die angefochtene zu niedrige Steuerfestsetzung bewirkten Vorteil überwiegen (z.B. BFH-Beschluss vom 28. Februar 2002 V B 56/01, BFH/NV 2002, 805; Tipke in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 40 FGO Rz 43, m.w.N.).
  • BFH, 16.07.2020 - IV R 3/18

    Gewinnermittlung nach der Tonnage - Liquidation einer Ein-Schiff-Gesellschaft als

    Abweichendes wird man ausnahmsweise dann annehmen müssen, wenn sich die zu niedrige Feststellung nachteilig auf andere Feststellungen auswirkt, z.B. auf solche anderer (vorangegangener oder nachfolgender) Feststellungszeiträume (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 27.08.2008 - I B 221/07, BFH/NV 2008, 2037, unter II.; vom 25.04.2018 - VI R 64/15, Rz 20, m.w.N.).
  • BFH, 23.10.2013 - I R 55/12

    Keine Beschwer durch zu hohen Spendenvortrag - Ermittlung des Höchstbetrages für

    Diese Grundsätze gelten entsprechend im Rahmen eines Rechtsstreits, der sich auf ein gesondertes Feststellungsverfahren bezieht (Senatsbeschluss vom 27. August 2008 I B 221/07, BFH/NV 2008, 2037; a.A. Gräber/von Groll, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 40 Rz 92).
  • FG Hessen, 30.08.2017 - 7 K 1095/15

    Gewinnermittlungswahlrechts nach § 4 Abs. 3 EStG bei nach ausländischem Recht

    Die behördliche Entscheidungsbefugnis war hier ausnahmsweise nicht auf die einspruchsbefangene Entscheidung über besagten Feststellungsbescheid nach § 180 Abs. 5 Nr. 1 AO beschränkt, denn beide Feststellungen stehen zueinander in faktischer Wechselwirkung (BFH, Urteil vom 21. Februar 2017 VIII R 46/13, BStBl II 2017, 745 zur umgekehrten Bescheidlage; Beschluss vom 27. August 2008 I B 221/07, BFH/NV 2008, 2037).
  • FG Köln, 06.09.2011 - 13 K 170/06

    Keine Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer bei Steuerfreistellung aufgrund

    Allerdings kann auch eine zu niedrige Steuerfestsetzung eine Beschwer auslösen, wenn die Festsetzung sich in bindender Weise auf einem anderen rechtlichen Gebiet ungünstig auswirkt, weil der Regelungsgehalt des Steuerbescheids ausnahmsweise über die bloße Steuerfestsetzung hinausreicht (von Groll in Gräber, FGO, 7. Aufl., § 40 Rdnr. 87 ; Braun in Hübschmann/ Hepp/ Spitaler, AO/FGO, § 40 Rdnr. 264; Gosch in Kirchhof, EStG, 9. Aufl., 2010, § 36 Rdnr. 22; BFH-Beschluss vom 27. August 2008 I B 221/07, BFH/NV 2008, 2037; BFH, BStBl II 2010, 72).
  • FG Köln, 19.02.2014 - 13 K 3955/09

    Keine Feststellung "finaler Verluste" in den Verlustentstehungsjahren

    Allerdings kann auch eine zu niedrige Steuerfestsetzung eine Beschwer auslösen, wenn die Festsetzung sich in bindender Weise auf einem anderen rechtlichen Gebiet ungünstig auswirkt, weil der Regelungsgehalt des Steuerbescheids ausnahmsweise über die bloße Steuerfestsetzung hinausreicht (von Groll in Gräber, FGO, 7. Aufl., § 40 Rdnr. 87 ; Braun in Hübschmann/ Hepp/ Spitaler, AO/FGO, § 40 Rdnr. 264; BFH-Beschluss vom 27. August 2008 I B 221/07, BFH/NV 2008, 2037; BFH, BStBl II 2010, 72).
  • FG Rheinland-Pfalz, 17.03.2021 - 1 K 1297/17

    Verrechnung von Aktienveräußerungsgewinnen mit gesondert festgestelltem

    Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn den Besteuerungsgrundlagen (gesetzliche) Bindungswirkung für andere Bescheide bzw. für andere Verfahren zukommt (BFH, Urteil vom 19. Februar 2013 IX R 31/11, BFH/NV 2013, 1075 ; BFH, Urteil vom 20. Dezember 1994 IX R 124/92, BFHE 176, 409 , BStBl II 1995, 628 ), wenn der Kläger also z.B. geltend macht, dass ihm der Vorgang, auf dem die zu niedrige Steuerfestsetzung beruht, bei der gleichen Steuer für spätere Steuerabschnitte steuerliche Nachteile verursachen wird, die den durch die angefochtene zu niedrige Steuerfestsetzung bewirkten Vorteil überwiegen (BFH, Beschluss vom 27. August 2008 I B 221/07, BFH/NV 2008, 2037 ).
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